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Weitere vergangene Veranstaltungen

Tagung vom 18.10.2024: Lieferkettenverantwortlichkeit

Menschenrechte ohne Grenzen

Tagung Doralt ©Uni Graz/Korb
©Uni Graz/Korb
Tagung Rednerpult ©Uni Graz/Korb
©Uni Graz/Korb

Ende Juli 2024 ist die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz CSDDD, in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht nun zwei Jahre Zeit. Aus diesem Anlass veranstaltete das Institut für Europäisches Privatrecht der ÖAW und der Universität Graz bzw das Zentrum für Europäisches Privatrecht der Universität Graz und ECTIL gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte sowie der Universität Wien am 18.10.2024 in den Räumlichkeiten der Universität Graz eine Tagung zu unternehmerischen Verantwortlichkeit in den Wertschöpfungs- und Lieferketten. Expertinnen und Experten unterschiedlicher rechtswissenschaftlicher Fachrichtungen unter Einbeziehung von Stakeholdern präsentierten die Entwicklung der Lieferkettenverantwortlichkeit. Der Fokus der Präsentationen und Diskussionen mit den knapp 90 Teilnehmer:innen lag bei den Sorgfaltspflichten und bei der Haftung, wie sie von der neuen Richtlinie (CSDDD) normiert werden.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt, Vize- und Forschungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sowie von Assoz. Prof.in Dr.in Barbara C. Steininger, Universität Graz, und Univ.-Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth, Universität Wien. Im Eröffnungsvortrag präsentierte Mag.a Christine Fiala, Richterin und Referentin im BMJ, den Inhalt der CSDDD sowie mögliche Umsetzungspläne.

Die Vorträge des Panel I widmeten sich den Sorgfaltspflichten. Ass.-Prof.in Dr.in Stephanie Nitsch, Universität Wien, berichtete aus der zivilrechtlichen Perspektive und Univ.-Prof. i.R. Dr. Wolfgang Benedek, Universität Graz, stellte die Pflichten aus völkerrechtlicher Perspektive dar. Über Risiken und Chancen in Bezug auf den Wandel globaler Unternehmensverantwortung durch die CSDDD informierte DI Dieter Seifert, AVL, der freundlicherweise kurzfristig für Herrn Dr. Yorck Schmidt, AVL, eingesprungen ist.

In den Vorträgen des Panel II lag der Fokus auf der Zivilrechtlichen Haftung. Prof. Dr. Jonas Knetsch, Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne, referierte zur Haftungsregelung der CSDDD vor dem Hintergrund der französischen Erfahrungen. Die Voraussetzungen und die Verfahrensrechtlichen Aspekte der Haftung nach Art. 29 CSDDD wurden von Assoz. Prof.in Dr.in Barbara C. Steininger, Universität Graz, und Dr. David Messner-Kreuzbauer, Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW und der Universität Graz, dargestellt.

Strategien zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten wurden in Panel III behandelt. Dr.in Camilla Haake und Stephen Rabenlehner, MA, beide Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, informierten über Chancen und Risiken in Bezug auf die Überprüfung durch unabhängige Dritte in der Aktivitätskette. Die Wirksame Einbeziehung von Interessenträgern behandelte der Vortrag von MMag.a Julia Wegerer, AK Wien. Wie eine effiziente, praxisnahe und unbürokratische Umsetzung der CSDDD aussehen kann, wurde von Mag.a Johanna Reinisch, LL.M., WKÖ, präsentiert.

Thema des Panel IV war die Internationale Rechtsdurchsetzung. Univ.-Prof.in Dr.in Kirsten Schmalenbach, Paris Lodron Universität Salzburg, behandelte Jurisdiktionsfragen der Lieferkettenverantwortlichkeit und Univ.-Prof.in Dr.in Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard), Universität Graz, stellte die Eckpfeiler des Internationalen Privatrechts in der Lieferkette dar.

Am Ende jedes Panels wurde lebhaft diskutiert und auch in den Pausen die Möglichkeit des vertiefenden Austauschs zum Thema zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Praktikerinnen und Praktikern erfolgreich genutzt.

Tagung Rednerpult ©Uni Graz/Korb
©Uni Graz/Korb
Tagung Publikum ©Uni Graz/Korb
©Uni Graz/Korb

Juristenrunde

Unternehmenshaftung als echte Organisationshaftung

Das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der Akademie der Wissenschaften und der Universität Graz und das Europäische Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht laden Sie herzlich zu folgender Juristenrunde ein:

Vortrag: "Unternehmenshaftung als rechte Organistionshaftung"

Referent: Carsten König

Zeit: 5. Juni 2024

Ort: Seminarraum des ETL/ECTIL statt (Reichsratsstraße 17/2, 1010 Wien)

Die deliktische Unternehmenshaftung knüpft nach herkömmlichem Verständnis an individuelles menschliches Verhalten an. Demgegenüber plädiert Carsten König in seinem Vortrag dafür, die Unternehmenshaftung stärker organisationsbezogen auszugestalten. Dies bezieht er nicht nur auf die Fahrlässigkeitshaftung, sondern auch auf die Vorsatzhaftung. Ziel ist es, mit der Unternehmenshaftung auch Organisationsrisiken zu erfassen, die sich z.B. aus Arbeitsteilung und Wissenszersplitterung ergeben können. Hierzu wird ein neues dogmatisches Modell der deliktischen Unternehmenshaftung vorgeschlagen.

Der Vortrag ist für ca. 30 Minuten anberaumt, mit anschließender Diskussionsmöglichkeit.  

Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir ersuchen um Anmeldung unter etl(at)oeaw.ac.at.

 

 

Foto König ©ÖAW
©ÖAW

Juristenrunde

Procedural aspects of liability

The Institute for European Tort Law of the Austrian Academy of Sciences and the University of Graz and the European Centre of Tort and Insurance Law cordially invite you to the following Juristenrunde lecture:

Lecture: Procedural aspects of liability

Speaker: Attila Menyhárd

Time:  Thursday, 23 May 2024 at 11:00
     
Place:  Seminar Room of ETL/ECTIL (Reichsratsstraße 17/2, 1010 Wien

Discussions on certain central issues of liability are mostly limited to substantive law aspects. Civil procedure, however, may either be a solution to certain problems like assessing probabilities, reversing burden of proof or impediments to enforcement of law, e.g. if the courts are bound to claims of parties stronger than it would be reasonable. In other aspects, like establishing compensable loss, it is unclear where the limits of competence of the expert appointed by the court lie.
 
The lecture is scheduled for 30 minutes, with an opportunity for discussion afterwards. 
  
Participation is free of charge. If you would like to attend, please register via etl(at)oeaw.ac.at.

 

 

Attila Menyhárd ©ÖAW
©ÖAW

23rd Annual Conference on European Tort Law

The “23rd Annual Conference on European Tort Law. Essential information on court practice and legislation in the area of tort law in 2023” took place from April 4 to 5, 2024 in the Festive Hall of the Austrian Academy of Sciences in Vienna. It provided a unique opportunity for both practitioners and academics to discover the most significant tort law developments from across Europe in 2023. Comprehensive country reports will be published in the yearbook “European Tort Law 2023” (to be published in fall 2024 by De Gruyter) and the main court decisions will be made available free of charge in the worldwide unique database “Eurotort”.

The topic of this year's special session was product liability. The results were published in a special volume of the Journal of European Tort Law (JETL), issue 2/2024, 107-172 (guest editor: Barbara C Steininger).

The 24th Annual Conference on European Tort Law will take place from April 24 to 25, 2025 in Vienna.

 

Foto der Referenten der 23. ACET ©Uni Graz/ZEP
©Uni Graz/ZEP

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