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Universität Graz Rechtswissenschaften Zentrum für Europäisches Privatrecht (ZEP) Projekte
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Unsere Projekte

Im Rahmen der Annual Conference on European Tort Law (ACET) werden die aktuellsten Entwicklungen im Schadenersatzrecht der verschiedenen Rechtsordnungen präsentiert, diskutiert und rechtsvergleichend analysiert. Die nationalen Präsentationen beruhen auf ausführlichen Länderberichten, die von Wissenschaftler:nnen aus den jeweiligen Rechtsordnungen verfasst und gemeinsam mit einem rechtsvergleichenden Bericht im „European Tort Law Yearbook“ veröffentlicht werden. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Luxemburg) sind auch Norwegen, die Schweiz und Israel vertreten. Die nationalen Berichte werden durch einen rechtsvergleichenden Bericht sowie eine Darstellung der Entwicklungen auf europäischer Ebene komplettiert. Im Rahmen der Konferenz wird zudem jährlich ein neues schadenersatzrechtliches Spezialthema rechtsvergleichend aufgearbeitet.

Die „24th Annual Conference on European Tort Law. Essential information on court practice and legislation in the area of tort law in 2023“ fand am 24./25. April 2025  im Festsaal der Österreichischen Akademie der Wissenschaften statt. Umfassende Länderberichte werden im Jahrbuch „European Tort Law 2024“ veröffentlicht (Herbst 2025 bei De Gruyter) und die wesentlichen Gerichtsentscheidungen werden in der weltweit einzigartigen Datenbank „Eurotort“ kostenlos zugänglich gemacht, deren Relaunch nach technischer Überarbeitung für Ende 2025 geplant ist.

Die diesjährige „Special Session“ war schadenersatzrechtlichen Fragen sogenannter Ewigkeitschemikalien oder PFAS gewidmet. Die Ergebnisse dieser „special sessions“ wurden in einem Sonderband des Journal of European Tort Law (JETL), veröffentlicht. Heft 2/2025, (Gastherausgeberinnen: Stephanie Nitsch und Barbara C Steininger) erscheint im August 2025. Die 25th Annual Conference on European Tort Law findet am 9./10. April 2026 statt.

Durch internationale Kooperationen strebt das ESR die Aufrechterhaltung des globalen Diskurses an. Dem Dialog mit dem chinesischen Rechtssystem dient das Sino-European Private Law Forum, das 2001 gemeinsam mit der Universität Yantai gegründet wurde, an der der Direktor des ESR seit 2016 auch als Gastprofessor bestellt ist. Der jüngste im Rahmen des Sino-European Private Law Forum entstandene Sammelband „Fault-based and strict liability“ wurde Ende 2024 veröffentlicht. Dem allgemeinen Dialog mit nichteuropäischen Staaten dient eine Kooperation mit der World Tort Law Society (WTLS), die 2012 von der Renmin University, einer der führenden juristischen Fakultäten Chinas, gemeinsam mit dem ESR und dem European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) sowie mit Unterstützung von Mitgliedern des American Law Institutes (ALI) gegründet wurde. Der WTLS gehören 30 renommierte Forscher:innen aus allen Teilen der Welt an; der Direktor des ESR ist Mitglied ihres Executive Committee.

Die öffentlichkeitswirksame Debatte um die rechtliche und moralische Verantwortung für den Einsatz künstlicher Intelligenz wird auch vom ESR begleitet, wobei die Haftung für durch AI verursachte Schäden im Mittelpunkt steht. Der Direktor des Institutes war Mitglied bei der von der europäischen Kommission eingerichteten „Expert Group on New Technologies“, die zwischenzeitlich ihren Endbericht vorgelegt hat. Der wichtigste Meilenstein in diesem Forschungsfeld war die Veröffentlichung eines im Auftrag der europäischen Kommission verfassten Gutachtens: M.A. Geistfeld/E. Karner/B.A. Koch/C Wendehorst (Hrsg.), Civil Liability for Artificial Intelligence and Software, Berlin: De Gruyter (2023) 407 S. 

Außerdem wurde zur neuen Produkthaftungsrichtlinie im JTEL folgendes Special Issue veröffentlich: Product Liability (Gastherausgeber: Barbara C Steininger). Der AI-Schwerpunkt wird auch in Zukunft weiterverfolgt und vertieft, wobei insbesondere die Entwicklung auf europäischer Ebene beobachtet und durch Publikationen wissenschaftlich begleitet werden soll. Am 12.6. 2025 fand die von ESR und ECTIL gemeinsam veranstaltete, von D. Messner-Kreuzbauer organisierte Fachkonferenz „The New Product Liability Directive: Open Questions on the Eve of Implementation“. Ein um weitere Berichte ergänzter Sammelband zu diesem Thema wird Anfang 2026 erscheinen. Der Direktor des ESR ist überdies Mitglied der beim BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe zur Beurteilung der AI-Richtlinienvorschläge.

Dieses Projekt untersucht rechtsvergleichend, wie sich die Sorgfaltspflichten von Krankenanstalten durch begrenzte finanzielle Mittel verändern. Im Fokus stehen dabei die von Ärzt:innen sowie dem Krankenhausmanagement vorzunehmende Ressourcenverteilung und die damit verbundenen rechtlichen und ethischen Implikationen. Die juristische Analyse beschränkt sich dabei nicht auf das Zivilrecht, sondern bezieht öffentlich-rechtliche, strafrechtliche, rechtsethische sowie rechtsökonomische Aspekte mit ein; überdies konnten Projektmitarbeiter:innen aus der medizinischen Praxis gewonnen werden. Das interdisziplinäre Projekt wird vom Direktor des ESR gemeinsam mit dem Medizinrechtsexperten Prof. Stöger, Universität Wien, geleitet und wurde durch die Ausarbeitung und Aussendung des Questionnaires an das internationale Projektteam 2023 gestartet. 2024 das zweite Projekttreffen abgehalten (online) und ein Großteil der Berichte fertiggestellt. Für 2025 ist die Fertigstellung der noch ausständigen Berichte sowie die Erstellung des vergleichenden Berichts geplant und 2026 sollen die Ergebnisse der Studie präsentiert und in Buchform veröffentlicht werden.

Die Produktion von Waren und die Gewinnung von Rohstoffen erfolgt häufig in Ländern des globalen Südens, in denen die Sozial- und Umweltstandards regelmäßig niedrig sind. Dies führt zu Kollateralschäden durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Sowohl vor Gericht als auch auf Ebene der Gesetzgebung wird in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen versucht, mit Mitteln des Haftungsrechts eine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen. Nach Inkrafttreten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive im Sommer 2024 wurde am 18.10.2024 unter dem Titel "Lieferkettenverantwortlichkeit. Menschenrechte ohne Grenzen?" gemeinsam mit ECTIL, dem Zentrum für Europäisches Privatrecht der Universität Graz (ZEP), dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und der Universität Wien in Graz eine Tagung mit ca 80 Teilnehmer:innen abgehalten. Allerdings hat die Kommission bereits kurz nach Inkrafttreten der einschlägigen Richtlinie (CSDDD), nämlich im November 2024, Änderungen derselben angekündigt. Im Februar 2025 wurden schließlich im Zuge des sogenannten OMNIBUS-Pakets weitreichende Einschränkungen der unionsrechtlichen Haftungsregelung vorgeschlagen. Stattdessen wird weitgehend auf nationales Recht verwiesen. Angesichts dieser Unterschiede sollen die unterschiedlichen Voraussetzungen der Lieferkettenhaftung in den Mitgliedsstaaten rechtsvergleichend untersucht werden

Dieses vierte Projekt in der Reihe „Digest of European Tort Law“ analysiert das Thema der „Haftungsbegrenzungen“ umfassend rechts­vergleichend auf Basis höchstgerichtlicher Entscheidungen aus 27 europäischen Rechts­ordnungen (beinahe allen EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Mitgliedstaaten) sowie Urteilen des Europäischen Gerichtshofes. Ergänzt wird die Forschung durch einen rechtshistorischen Bericht sowie einen Vergleich mit bereits bestehenden Harmonisierungsentwürfen. Wie schon die ersten drei Digesten-Bände, die sich den Themenbereichen der „natürlichen Kausalität“, des „Schadens“ sowie der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens (zusammengefasst unter dem Oberbegriff „Misconduct“) widmeten, soll auch dieser Band einen Beitrag zum besseren Verständnis und zu einer Harmonisierung des Schadenersatzrechts in Europa leisten. 

Die Studie zu Digesten IV wurde, wie die vorausgegangenen drei Digesten-Projekte, vom Wissenschaftsfonds (FWF) gefördert. Wie bei Band III wurde auch die Untersuchung zu Digesten IV von Ernst Karner (ESR, ECTIL und Universität Wien) geleitet. Der Koordinationsgruppe gehörten neben Ernst Karner die folgenden international herausragenden und renommierten Schadenersatzrechtler an: Bjarte Askeland (Appellationsgericht, Bergen), Elena Bargelli (Universität Pisa), Martin A Hogg (National University of Ireland Galway) und Bénédict Winiger (Universität Genf). Das Projekt wurde am ESR wissenschaftlich und – in Kooperation mit der Universität Genf – organisatorisch betreut und konnte 2024 durch Veröffentlichung in der „Digest of European Tort Law“ Reihe beim Verlag De Gruyter (Berlin/Boston) abgeschlossen werden.

Mit der Eurotort-Database betreibt das ESR ein einzigartiges Recherchetool, das die wichtigsten schadenersatzrechtlichen Gerichtsentscheidungen aller EU-Mitgliedsstaaten in englischer Sprache kostenfrei zugänglich macht. Da das Haftungsrecht der europäischen Union nur in Teilbereichen vereinheitlicht ist, kommt der Sammlung nationaler Judikate für die Weiterentwicklung des europäischen Schadenersatzrechts größte Bedeutung zu. Aus technischen Gründen wird die Database derzeit überarbeitet und soll dabei künftig auch intuitiver gestaltet sein. Ein Relaunch der Database, die derzeit mehr als 5000 Entscheidungen aus 30 Rechtsordnungen enthält, soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Rechtsordnungen weisen Personen Güter (etwa Leben und Gesundheit, Eigentum, persönliche Freiheit, Forderungsrechte) zu. Projektleiter Helmut Koziol (ESR, ECTIL) untersucht monographisch den Inhalt und die Reichweite der Zuordnungen, die notwendigen und für Dritte zumutbaren Schutzinstrumente (etwa Abwehrrechte, Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche, strafrechtliche Sanktionen), die von der Rechtsordnung bereitstellt werden, sowie allfällige Schutzlücken und Widersprüche im Güterschutzsystem. Die Monographie ist 2024 bei Jan Sramek, Wien erschienen.

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