Vor mittlerweile vier Jahren ist das chinesische Haftpflichtrecht in Kraft getreten, dessen Kapitel VII zur Arzthaftung die vorherigen Unstimmigkeiten zwischen einer im Jahr 2002 erlassenen Verordnung zur Arzthaftung, den zwischenzeitlich ergangenen Urteilen des chinesischen Höchstgerichts und den Grundprinzipien des chinesischen Zivilrechts abhelfen sollte. Trotzdem sind bis heute zahlreiche Fragen zur Arzthaftung offen, unter anderem hinsichtlich der durch Ärzte zu beachteten Sorgfalt, der Haftung bei Bluttransfusionen, der Rechtfertigung der Gefährdungshaftung oder den Grenzen der Zustimmung zur ärztlichen Behandlung.
Das Zentrum freut sich daher ganz besonders, zu einem Vortrag in englischer Sprache von Hongjie Man, Associate Professor an der Shandong Universität, China in den Räumlichkeiten des Insitutes für Europäisches Schadenersatzrecht, Reichsratsstraße 17/2, 1010 Wien am 21. Mai 2014 um 10:30 zu diesen Themen einladen zu dürfen.
Wednesday, 30 April 2014